Wir sind eine Wahlarztordination.
Wahlärzte sind niedergelassene Ärzte ohne Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen.
DER ABLAUF IST FÜR SIE GANZ EINFACH:
- Wenn die Behandlung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Honorarnote.
- Diese können Sie bar oder per Bankomatkarte begleichen.
- Die Originalrechnung wird, wenn Sie es wünschen, von uns direkt bei Ihrer Krankenkasse ONLINE eingereicht; somit sind alle Formalitäten erledigt, wenn Sie unsere Ordination verlassen.
Einen Anteil der Kosten, der abhängig von Ihrer Krankenkasse variiert, erhalten Sie rückerstattet.
Bei einer vollständigen Augenuntersuchung beträgt die Rückerstattung durch die österreichische Gebietskrankenkasse ca. 35-45 Euro. Bei kleineren Kassen wie z.B. BVA oder SVA deutlich mehr.
Eine komplette augenfachärztliche Untersuchung mit Brillenbestimmung kostet 140 Euro, eine Mutter-Kind-Pass Untersuchung bzw. eine Kinderuntersuchung kosten 110 Euro.
Spezialuntersuchungen wie Tränenwegsspülung, Nervenfaseranalyse (OCT), Gesichtsfeld,…. werden extra verrechnet, da sie auch bei den Krankenkassen eine separate Position darstellen.
Kontrollen bei akuten Entzündungen oder z.B. zur Augendruckmessung werden mit 45-75 Euro in Rechnung gestellt.
Beachten Sie bitte, dass von den Krankenkassen kein weiterer Kostenersatz geleistet wird, wenn Sie im selben Abrechnungszeitraum bereits einen niedergelassenen Augenarzt aufgesucht haben.
Der Besuch einer Augenambulanz im Spital hat keinerlei Auswirkung auf die Kostenrückerstattung.
Ausnahmen:
KFA Salzburg und Wien, z.B. Versicherte des Magistrats Salzburg, erhalten keine Rechnung, da eine direkte Verrechnung mit der e-card erfolgt.